Psychotherapeutische Praxis
Dipl.-Psych. Katharina Rieger, Psychologische Psychotherapeutin (VT)

Kostenübernahme & Behandlungsverfahren 

Kostenübernahme:

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die Krankenkassen übernehmen in der Regel zunächst die Kosten für 2 mal 12 Sitzungen (Kurzzeittherapie 1 und 2) bzw. für bis zu 60 Sitzungen (Langzeittherapie). Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie richten sich nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen vollständig übernommen. Wenn Sie vorab bei einem anderen Psychotherapeuten oder Psychiater im Rahmen einer Sprechstunde schon eine individuelle Patienteninformation ausgehändigt bekommen haben, bringen Sie diese bitte unbedingt zum Erstgespräch mit. Ebenso wird Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) zum ersten Termin benötigt.

Private Krankenkassen

Private Krankenkassen erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt es jedoch davon ab, was Sie vertraglich mit Ihrer Krankenkasse vereinbart haben. Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt. Wenn Sie möchten, bin ich Ihnen dabei gerne behilflich. Das Honorar richtet sich nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ).

Selbstzahler

Sie können die Kosten für die Psychotherapie natürlich auch selber tragen. Sie haben in diesem Fall keine weiteren Formalitäten zu beachten. Auch hier richtet sich das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ).



Behandlungsverfahren:

Unter Psychotherapie versteht man die Behandlung psychischer Erkrankungen bzw. Störungen mithilfe von wissenschaftlich überprüften psychologischen Methoden und Techniken.

Psychotherapie darf in Deutschland nur von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, die bestimmte gesetzliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen.

Bevor eine Behandlung erfolgen kann, muss im Rahmen der ersten Sitzung, der sogenannten Sprechstunde, zunächst festgestellt werden, ob eine psychische Erkrankung beim Betroffenen vorliegt, um welche Art von Erkrankung es sich handelt und welche Art von Therapie notwendig ist. Nach der Sprechstunde wird dem Betroffenen eine individuelle Patienteninformation ausgehändigt, die über alle Empfehlungen (z. B. ambulante oder stationäre Therapie) informiert. Es kann dann entweder mit einer Akutbehandlung oder der Probatorik begonnen werden. Diese ersten Stunden (Probatorik) dienen neben der weiteren Diagnostik besonders auch dem gegenseitigen Kennenlernen, denn der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Patient und Therapeut ist von entscheidender Bedeutung für den Behandlungserfolg. Da Psychotherapie in Deutschland eine gesetzliche Leistung der Krankenkassen ist, hat jeder Versicherte beim Vorliegen einer psychischen Erkrankung Anspruch auf eine Behandung. Der Psychotherapeut stellt daher nach Abschluss der Probatorik einen Antrag auf Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse des Versicherten. Solbald die Zusage der Kostenübernahme erfolgt ist, beginnt die Behandlung. Diese zielt dabei auf eine Heilung oder Linderung der Erkrankung und der damit einhergehenden Beschwerden ab.

In Deutschland werden momentan vier verschiedene Verfahren von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) finanziert: Die kognitive Verhaltenstherapie, die Systemische Psychotherapie, die analytische Psychotherapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.


Das von mir angebotene Behandlungsverfahren: Kognitive Verhaltenstherapie

Die kognitive Verhaltenstherapie (KVT) stammt von der experimentellen Psychologie und den Lerntheorien ab. In der modernen KVT wird der Mensch in seiner Gesamtheit und den Wechselwirkungen von Verhalten, Denken, Fühlen und körperlichen Reaktionen gesehen. Die KVT ist dabei durch folgende Prinzipien gekennzeichnet:

Eigenverantwortlichkeit: Der Patient bestimmt die Ziele der Behandlung in Abstimmung mit dem Therapeuten und lernt seine Probleme langfristig eigenständig bewältigen zu können.

"Prinzip des Hier und Jetzt": Der Fokus der Therapie liegt vor allem auf dem Umgang mit aktuellen schwierigen Situationen und der Bewältigung der Folgen der Erkrankung.

Handlungsorientierung: Die eigenen Probleme verstanden und Einsicht über die Ursachen zu haben reicht oftmals nicht aus, um eine langfristige Veränderung zu erreichen. Daher wird der Patient motiviert, neue Verhaltens- und Denkweisen in den persönlichen Alltag zu integrieren.

Individualität: Jede Behandlung wird auf den einzelnen Patienten und dessen Ziele zugeschnitten. Es wird zudem gemeinsam ein plausibles Erklärungsmodell für das jeweilige Problem erarbeitet.

Realitätsnähe und Konkretisierung: Es werden genaue und konkrete Veränderungsschritte geplant und deren Umsetzung vom Patienten im Alltag geübt.

Ressourcenorientierung:  Der Patient lernt neben der Bewältigung der aktuellen Probleme auch die eigenen Stärken besser zu nutzen und weiter auszubauen.

Transparenz: Das therapeutische Vorgehen in der KVT soll nachvollziehbar sein. Dabei wird der Patient als Experte für sich selbst und seine Erkrankung gesehen.  

Im Fokus der Behandlung stehen klar umschriebene Verhaltensweisen, Gedanken, Gefühle und körperliche Reaktionen, die vom Patienten während der gemeinsamen Klärung der Therapieziele benannt werden. Nach einer genauen Analyse der Beschwerden und Probleme werden konkrete Veränderungsziele festgelegt und es wird nach Möglichkeiten gesucht diesen Zielen näher zu kommen. Dabei werden persönliche Erfahrungen, frühere Versuche der Problemlösung und die persönliche Lebensgeschichte des Patienten berücksichtigt. Es wird versucht auf schon vorhandene Ressourcen und  frühere erfolgreiche Möglichkeiten der Problemlösung zurückzugreifen. Durch die Anwendung verschiedenster Methoden wird eine langfristige Veränderung ungünstiger Gedankengänge und Verhaltensweisen angestrebt. Solche Methoden können z. B. die Wissensvermittlung über die individuelle Erkrankung, die Durchführung von Konfrontationsverfahren, Kommunikationstrainings, Selbstsicherheitsübungen, Rollenspiele und Entspannungsübungen oder auch das Erlernen von Achtsamkeit sein. Ziel ist es die Lebensqualität zu verbessern. Es sollen neue, hilfreiche und zielführende Verhaltensweisen erlernt und altes, nicht hilfreiches Verhalten verlernt werden.